Mediation, Beate Aufderstroth , Bielefeld

Mediation

Vermittlung im Konflikt

Mediation

Als Mediation werden alle Verfahren verstanden, in denen mit Hilfe einer dritten Person, die keine Entscheidungsbefugnis hat, zwischen streitenden Parteien Lösungen erarbeitet werden.

Die Beratungsmethode wird für die Erarbeitung einer außergerichtlichen Konfliktlösung eingesetzt. Im Einzelfall werden Vereinbarungen von einem Rechtsanwalt/einer Anwältin geprüft und/oder die Vereinbarung wird zum Bestandteil eines Gerichtsverfahrens.

Mediation wird von den Prinzipien der Freiwilligkeit, der Eigenverantwortlichkeit und der Gemeinsamkeit getragen. Sie setzt auf eine vertrauensvolle und offene Kommunikation und Kooperation. Die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes ist für das Mediationsverfahren eine zentrale Voraussetzung.

Mein Raum in Bielefeld für Mediationen – Vermittlungen im Konflikt

Die Ziele eines Mediationsverfahrens sind:

  • konstruktive,
  • individuelle,
  • zukunftsorientierte,
  • kooperative,
  • tragfähige und nachhaltige, das heißt dauerhafte und befriedende Konfliktlösungen, mit persönlichem und sachlichem Gewinn für alle Beteiligten.

Wo kommt das Verfahren zum Einsatz?

  • in Familiensachen, insbesondere im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung,
  • im Arbeitsfeld,
  • im Zusammenhang mit Erbstreitigkeiten,
  • im Bereich der Wirtschaft,
  • im Bereich des Zivilrechts (Nachbar-, Miet-, Verbraucherrecht),
  • im Bereich des Strafrechts (Täter-Opfer-Ausgleich),
  • im Bereich der Schulen,
  • im Bereich politischer Konflikte.

in Anlehnung an die Ausführungen des Bundesministerium der Justiz Referat: R A 7, Berlin